Seit 1984 arbeiten wir als „Arbeitskreis Zahngesundheit im Kreis Steinfurt“ zusammen:
- Die Prophylaxefachkräfte der Geschäftsstelle des AK ZG im Kreis Steinfurt
- Das Kreisgesundheitsamt
Die Verhütung von Zahnerkrankungen ist gesetzlich im § 21 SGB V (Gesetzliche Grundlagen) verankert. Hier ist die Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Grundschulen mit ihren verschiedenen Maßnahmen festgeschrieben. In spezifischen Programmen setzt der Arbeitskreis Zahngesundheit Gruppenprophylaxe, Beratung zur Mundhygiene und (zahn-)gesunder Ernährung in Kindertagesstätten und Grundschulen im Kreisgebiet um.