Über uns

Seit 1984 arbeiten wir als „Arbeitskreis Zahngesundheit im Kreis Steinfurt“ zusammen:

  • Die Prophylaxefachkräfte der Geschäftsstelle des AK ZG im Kreis Steinfurt
  • Das Kreisgesundheitsamt

Die Verhütung von Zahnerkrankungen ist gesetzlich im § 21 SGB V (Gesetzliche Grundlagen) verankert. Hier ist die Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Grundschulen mit ihren verschiedenen Maßnahmen festgeschrieben. In spezifischen Programmen setzt der Arbeitskreis Zahngesundheit Gruppenprophylaxe, Beratung zur Mundhygiene und (zahn-)gesunder Ernährung in Kindertagesstätten und Grundschulen im Kreisgebiet um.